Lastaufnahmemittel: Selbst bauen oder vom Fachbetrieb herstellen lassen?
Warum Eigenbau oft teurer ist, als er scheint
In vielen Betrieben ist der Gedanke naheliegend: „Das Lastaufnahmemittel bauen wir einfach selbst – spart Geld und Zeit.“
Doch dieser vermeintlich pragmatische Ansatz kann schnell zu einem rechtlichen und sicherheitstechnischen Risiko werden. Denn wer ein Lastaufnahmemittel herstellt – egal, ob für den Eigengebrauch oder für den Verkauf – wird automatisch zum Hersteller im Sinne des Produktsicherheitsrechts. Und damit gelten dieselben Pflichten wie für jeden professionellen Anbieter am Markt.
Was sind Lastaufnahmemittel überhaupt?
Lastaufnahmemittel sind Vorrichtungen, die Lasten aufnehmen, halten oder tragen, ohne fester Bestandteil eines Hebezeugs zu sein – etwa Traversen, Greifer, Zangen, C-Haken oder Lastmagnete. Sie werden zwischen Hebezeug und Last eingesetzt und fallen nach Artikel 2 d der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG unter den Maschinenbegriff.
Damit unterliegen sie automatisch den Vorschriften des Produktsicherheitsgesetzes (ProdSG) und der 9. ProdSV (Maschinenverordnung).
Selbst gebaut = rechtlich ein Hersteller
Viele Unternehmen unterschätzen, dass der Eigenbau eines Lastaufnahmemittels keine „interne Bastellösung“ ist, sondern eine vollwertige Maschinenherstellung.
Sobald ein Unternehmen ein solches Gerät konstruiert oder verändert, trägt es die Herstellerverantwortung – mit allen dazugehörigen Pflichten:
- Erstellung einer Risikobeurteilung nach Anhang I der Maschinenrichtlinie
- Technische Dokumentation (Zeichnungen, Berechnungen, Prüfberichte)
- Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung
- EG-Konformitätserklärung
- Betriebsanleitung in Landessprache
- Einhaltung harmonisierter Normen wie DIN EN 13155
Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind und eine befähigte Person das Mittel geprüft hat (§ 14 BetrSichV), darf das Lastaufnahmemittel in Betrieb genommen werden.
Rechtliche Risiken und mögliche Konsequenzen
Wer Lastaufnahmemittel ohne CE-Kennzeichnung oder ohne gültige Konformitätserklärung nutzt oder weitergibt, verstößt gegen das Produktsicherheitsgesetz (§ 39 ProdSG).
Die Folgen können erheblich sein:
Stilllegung der Arbeitsmittel durch die Aufsichtsbehörde
Bußgelder bis zu 100.000 €
Strafrechtliche Verantwortung bei Personenschäden (§ 40 ProdSG)
Zivilrechtliche Haftung nach § 823 BGB
Damit wird klar: Der „billige Eigenbau“ kann im Ernstfall sehr teuer werden.
Fachbetrieb oder Eigenbau – was lohnt sich wirklich?
Der Eigenbau mag auf den ersten Blick wirtschaftlich erscheinen. Doch der Aufwand für Dokumentation, CE-Kennzeichnung, Prüfungen und Haftungsabsicherung ist enorm.
Ein spezialisierter Fachbetrieb verfügt dagegen über:
erfahrene Konstrukteure und Prüfingenieure
vollständige technische Dokumentationsprozesse,
geprüfte Fertigungsverfahren und
eine Haftungsübernahme für die Produktsicherheit.
Das spart nicht nur Zeit, sondern schützt auch vor rechtlichen Risiken und Produktionsausfällen.
Fazit: Sicherheit und Recht gehen vor
Wer Lastaufnahmemittel nutzt, trägt Verantwortung – für Menschen, Maschinen und Prozesse.
Der Eigenbau ist nicht verboten, aber rechtlich anspruchsvoll und mit hohem Haftungsrisiko verbunden.
In den meisten Fällen ist es sicherer und wirtschaftlicher, Lastaufnahmemittel von einem zertifizierten Fachbetrieb herstellen oder prüfen zu lassen. So sind Betriebe auf der sicheren Seite sowohl technisch als auch rechtlich.
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Sicher. Passgenau. Rechtskonform.